Sie möchten ein Eigenheim für Ihre Familie bauen oder kaufen? Das neue KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ macht die Finanzierung seit dem 01. Juni 2023 nun auch mit mittlerem Einkommen möglich. Hiermit soll zudem ein Anreiz für klimafreundliches Bauen geschaffen werden. Alle wichtigen Details und Rahmenbedingungen erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Chance auf ein Eigenheim
Steigende Bauzinsen sowie hohe Kosten für Bau und Grundstücke machen es für Familien immer schwieriger, sich den Traum eines Eigenheims zu erfüllen. Hinzu kommen steigende Lebenshaltungskosten sowie reduzierte Arbeitsstunden eines oder beider Elternteile zur Kinderbetreuung. Mit einer herkömmlichen Finanzierung ohne Förderung ist die Tilgung eines Immobilienkredits unter diesen Voraussetzungen oft kaum möglich. Das neue Programm „Wohneigentum für Familien“ schafft hier Abhilfe. Werden bestimmte Vorgaben erfüllt, wie beispielsweise eine Jahreseinkommensgrenze und bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte, kann die Förderung von Privatpersonen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
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Informieren Sie sich jetzt zum Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
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Voraussetzungen zur Beantragung
- Klimafreundliches Wohngebäude: Klimafreundlicher Neubau muss beauftragt oder innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erworben werden.
- Eigennutzung: Eigentümer müssen den Neubau selbst zu Wohnzwecken nutzen (mind. 50 % Miteigentumsquote).
- Minderjähriges Kind: Es muss mindestens ein Kind bis 18 Jahre im Haushalt leben.
- Einkommensgrenze: Das jährliche Haushaltseinkommen der Antragstellenden darf maximal 60.000 Euro betragen (zzgl. Kinderfreibetrag).
- Erstes Wohneigentum: Der Antragsteller darf vorher nicht über Wohneigentum verfügen.
- Ausschlusskriterium „Baukindergeld“: Der Antragsteller darf nicht das Förderprogramm „Baukindergeld“ in Anspruch genommen haben.
Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Materialkosten bei Eigenleistungen förderfähig.
Einkommensgrenzen und Nachhaltigkeitsaspekte im Detail
Da sich das das Förderprogramm an Familien mit mittlerem Einkommen richtet, wurde eine Grenze für das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen festgelegt. Dieses darf für den Antragsteller und den im künftigen Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam 60.000 Euro bei einem Kind betragen. Für jedes weitere Kind sind zusätzlich 10.000 Euro zulässig. Für die Berechnung werden Mittelwerte herangezogen, die das zweite und dritte Kalenderjahr vor Antragstellung gemäß den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden berücksichtigen. Stellen Sie Ihren Antrag also im Jahr 2023, sind die Jahre 2020 und 2021 ausschlaggebend. Selbstverständlich können auch Alleinerziehende die Förderung beantragen.
Angesichts des Plans der Bundesregierung, den deutschlandweiten Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten, nimmt der Klimaschutz in Immobilienprojekten inzwischen einen hohen Stellenwert ein. Für die neue Familienförderung bedeutet dies unter anderem, dass die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten beim Bau bzw. Kauf erforderlich ist. Im März 2023 wurde bereits das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ eingeführt, welches besonders klimafreundliche Bauvorhaben unterstützt, um langfristige Klimaziele zu erreichen. Hierzu zählt primär die Senkung der Treibhausgasemissionen. Die dafür festgelegten Rahmenkriterien dieser Finanzierungsleistung gelten ebenfalls für das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“:
- Einhaltung von Grenzwerten für Treibhausgasemissionen
- Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
- Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung
Föderprogramm "Klimafreundlicher Neubau"
Sie möchten mehr über das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wissen? Sehen Sie sich gerne unseren Beitrag zu diesem Thema an.
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Wie hoch ist die Kreditsumme?
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ verbindet Familienförderung mit Klimaschutz – die Höhe des zinsvergünstigten Förderkredits richtet sich daher nach der Anzahl Ihrer Kinder sowie nach einer möglichen Nachhaltigkeitszertifizierung. Dies heißt im Detail, dass die Kreditsumme proportional ansteigt, je mehr Kinder Sie haben. Zusätzlich erhöht sich durch die (optionale) Zertifizierung Ihres nachhaltigen Neubaus der Förderbetrag. Die maximale Summe von 240.000 Euro erhalten Sie ab fünf Kindern in Kombination mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ für Ihr Wohneigentum. Bis zu 190.000 Euro können Sie ohne die Zertifizierung erhalten. Da die genannten Summen in den meisten Fällen nicht die gesamte Finanzierung abdecken, empfiehlt sich für die Restsumme die Nutzung einer Baufinanzierung der Nospa. Mit dem Förderprogramm haben Sie zudem die Vorteile, dass Ihre Kreditlaufzeit bis zu 35 Jahre beträgt und die Zinsbindung 10 Jahre.
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