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Mein Weg ins Eigenheim

Bedarfs- oder verbrauchsorientiert?

Alles rund um den Energieausweis

Klimawandel und Ukraine Krise machen’s deutlich: Energie einsparen wo es geht! Auch im neu gekauften oder gemieteten Eigenheim. Dafür sollten Sie den Energieausweis genauer unter die Lupe nehmen.

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten wollen, sollten Sie sich vom Eigentümer in jedem Fall den Energieausweis des Objektes vorzeigen lassen. Dieser muss Ihnen gesetzlich ungefragt vorgelegt werden und in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis angegeben sein (Baujahr, Effizienzklasse, Energieträger für die Heizung, Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert).  

Bei dem Erwerb eines Objektes sind für Sie als Käufer eben nicht nur Quadratmeterzahl, Bausubstanz, Baujahr oder Ausstattung interessant, sondern auch die Energieeffizienz. Gerade in Zeiten der Krisen gehört zu den entscheidenden Kriterien auch der Unterhalt. Der Energieausweis bietet eine Evaluierung der energetischen Daten: Je besser die Immobilie hier abschneidet, desto niedriger sind theoretisch die zu erwartenden Energiekosten.

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Bedarfs- oder verbrauchsorientiert?

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten. Der verbrauchsorientierte Ausweis gibt an, wie viel Energie die Bewohner der Immobilie jährlich verbraucht haben. Grundlage für die Berechnung sind die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Der Nachteil ist allerdings, dass dieser nicht berücksichtigt, wie dort bisher gelebt wurde - besonders warm oder besonders kalt? 

Der Bedarfsausweis ist umfassender und basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten. Stattdessen untersucht der Aussteller des Ausweises die energetische Situation für seine Berechnung. Dazu zählen u.a. Baujahr, Angaben zum Gebäudetyp (wie Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus), die Bauphysik (z.B. Aufbau der Außenwände, der Decken, des Daches, der Fenster und die jeweilige Dämmwirkung) und natürlich die Heizungsanlage. Die Daten entnimmt der Energieberater den Bauunterlagen und gleicht diese mit dem IST-Zustand vor Ort ab. Auf dieser Grundlage wird der Energiebedarf berechnet und im Energieausweis eingetragen. 

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Augen auf bei der Wahl des Energieausweises

Prüfen Sie, wie aussagekräftig der Energieausweis in Ihrem Fall ist. Wie schon beschrieben: Wenn eine Immobilie lange Zeit leer stand, sagt der Verbrauchsausweis nicht viel aus. Außerdem gilt der Energieausweis immer für ganze Gebäude. In der Dachgeschosswohnung könnten Sie aber womöglich einen ganz anderen Energieverbrauch als im Erdgeschoss haben.

Vor allem bei Verbrauchsausweisen ist deshalb eine gewisse Vorsicht geboten. Informieren Sie sich beim Verkäufer über möglichst viele weitere Details, wenn Sie die Energiekosten genau abschätzen wollen.

Ausstellen dürfen den Ausweis nur Fachleute mit spezieller Ausbildung. Das sind in der Praxis oft Architekten, Heizungsbauer, Schornsteinfeger und Ingenieure. Den bedarfsorientierten Energieausweis stellt normalerweise ein zertifizierter Energieberater aus. Es gibt auch im Internet zahllose Angebote für das Erstellen von Energieausweisen. Darunter befinden sich leider auch schwarze Schafe. Schauen Sie sich deshalb den Energieausweis genau an und prüfen Sie, so gut es Ihnen möglich ist, wie plausibel die Angaben sind. Übrigens: Wer als Verkäufer keinen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet wird.

Unsere Immobilienberater besitzen ein weitreichendes Netzwerk und haben natürlich auch gute Kontakte zu zertifizierten Energieberatern. Sie sind zudem spezialisiert auf die vollumfängliche Begleitung und den sicheren Verkauf Ihrer Immobilie. So vermeiden Sie weitere Fallen und geben alle Arbeiten ab. Rufen Sie unsere Immobilienspezialisten einfach an: 04841/8998-8700.

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