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Energiesparen

Mit Photovoltaik unabhängig von Energiepreisen

Die Vorteile durch das neue EEG

Seit 1. Januar 2023 gelten die meisten Neuregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) und machen Photovoltaik für Haushalte wieder interessanter. Wir erläutern, wie Sie davon profitieren, wenn Sie eine private PV-Anlage planen oder bereits besitzen.

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Auf einen Blick: 
Das ändert sich 2023 durch das EEG

  • Höhere Vergütungssätze sowohl für Eigenversorgungs- als auch Volleinspeise-Anlagen
  • Einspeisebegrenzung auf höchstens 70 % der Nennleistung entfällt für neue Photovoltaik-Anlagen
  • Vollständige Streichung der EEG-Umlage vereinfacht die Abrechnung beim Stromverkauf
  • Zukünftig erleichterte Netzanfrage und -anschluss durch digitale Prozesse und bundesweite Vereinheitlichung

Was lohnt sich mehr – Eigenverbrauch oder Einspeisung?
Bereits seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb gegangen sind. Diese sind auch für Photovoltaikmodule gültig, die 2023 ans Netz gehen, und unterscheiden zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

  • Anlagen mit Eigenversorgung erhalten bis einschließlich 10 Kilowatt Leistung (kWp) 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, liegt der Anlagenteil, der über 10 kWp hinausgeht, bei 7,1 Cent pro kWh. So kommt eine 15 kWp-Anlage beispielsweise im Durchschnitt also auf 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
  • Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen noch höheren Vergütungssatz: Dieser beläuft sich bei Anlagen bis einschließlich 10 kWp auf 13,0 Cent pro kWh. Bei größeren Anlagen profitieren Sie mit dem Anlagenteil > 10 kWp von 10,9 Cent pro kWh. Im Vergleich: Eine 15 kWp-Anlage erhält hier im Schnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.

 

Sollte sich der Bau Ihrer PV-Anlage 2023 verzögern, müssen Sie keine geringere Vergütung fürchten. Die bisher geltende monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt. Somit bleiben die zuvor genannten Vergütungssätze 2023 konstant.

Wichtig zu wissen: Schauen Sie bei der Entscheidung über die Nutzung Ihrer Photovoltaik-Anlage nicht nur auf die hohen Vergütungen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise ist Ihr wirtschaftlicher Vorteil tatsächlich größer, wenn Sie den Strom vom Dach selbst nutzen. Auch wenn hier die Einspeisevergütung geringer ausfällt. Denn so machen Sie sich langfristig unabhängig vom schwankenden Strommarkt.

 

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Wie groß sollte eine PV-Anlage geplant werden?
Egal ob Eigennutzung oder Volleinspeisung: Mit der Zeit machen sich Solaranlagen bezahlt. Dank der relativ langen Nutzungsdauer moderner PV-Module von bis zu 30 Jahren können Sie noch viele Jahre mit Rendite rechnen, nachdem Ihre Anschaffungskosten gedeckt sind. Dabei gilt bei der Eigennutzung natürlich: Je großzügiger Sie Ihre Anlage planen, desto mehr sparen Sie in den Folgejahren an Energie- oder Brennstoffkosten ein.

Wenn Sie große freie Dachflächen zur Verfügung haben, ist es daher durchaus sinnvoll, diese für Photovoltaik-Module nutzbar zu machen. Denn je mehr Strom Sie eigenständig erzeugen können, desto geringer fallen die Kosten in Ihrer monatlichen Stromrechnung aus. Da die Energiepreise zudem stetig steigen, amortisiert sich eine Anlage, die den Eigenbedarf zu weiten Teilen deckt, deutlich schneller als eine kleinere Installation, bei der Sie weiterhin auf zusätzlichen Strom von einem Versorger angewiesen sind. 

Zudem können Sie bei Überkapazität wie bereits erwähnt zu den aktuellen Vergütungssätzen einspeisen. Das heißt: Mit Strom, den Sie produzieren, aber nicht selbst benötigen, verdienen Sie Geld. Alternativ können Sie mit speziellen Stromspeichern Ihre Sonnenenergie auch nachts nutzbar machen. Gerade wenn Sie eine großflächige Anlage planen, lohnt sich die Investition in einen Stromspeicher, um so viel kostenfreien Strom wie möglich nutzbar zu machen.   

Wie werden Photovoltaik-Anlagen gefördert?
Mit der Neufassung des EEG setzt der Bund auf einen massiven Ausbau der regenerativen Energien. So sollen im Jahr 2023 neun Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden – bis 2026 sogar weitere 22 Gigawatt. Um diese Mammutaufgabe gemeinsam zu bewältigen, unterstützt Sie die erwähnte Einspeisevergütung für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und in das Netz einspeisen. Darüber hinaus gibt es öffentliche Förderprogramme, die bei der Finanzierung helfen. Darunter fällt beispielsweise der KfW-Förderkredit 270 für Erneuerbare Energien.

Mitte Dezember wurde das Jahressteuergesetz verabschiedet, das umfangreiche Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen bedeutet: Rückwirkend zum 1.1.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Seit 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.

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