Zum 1. Januar 2025 ändert sich die Grundsteuer. Das klingt erstmal, als wäre noch ordentlich Zeit, allerdings müssen Eigentümer schon ab Juli 2022 aktiv werden – auch in Schleswig-Holstein. Worum es dabei geht und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.
Was verbirgt sich überhaupt hinter der Grundsteuer?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks zahlt einmal im Jahr Grundsteuer. Diese wird durch Städte, Kommunen und Gemeinden erhoben und berechnet sich nach dem Wert eines Grundstücks und der Gebäude. Unterm Strich betrifft dies auch Mieter, da die Grundsteuer über die Betriebskosten umgelegt wird und somit auch einen Teil des Mietspreises ausmacht.
Warum ändert sich die Grundsteuer?
Der bisherigen Grundsteuer liegen Wertverhältnisse zugrunde, die in den alten Bundesländern aus dem Jahre 1964 und in den neuen Bundesländern sogar von 1935 stammen. Seitdem änderten sich die Einheitswerte nur minimal und punktuell, etwa wenn es zu wesentlichen Wertsteigerungen oder -minderungen kam oder der Eigentümer wechselte. Im Normalfall jedoch legte das zuständige Finanzamt trotzdem den bisherigen Einheitswert zur Berechnung der Grundsteuer fest.
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Dass dieser Einheitswert schon lange nicht mehr den heutigen Grundstückswerten entspricht, dürfte durchaus verständlich sein. Und so ist es keine große Überraschung, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Reform in die Wege leitete. Diese sieht vor, dass die Grundsteuer wertabhängig bleibt, um für mehr Fairness und eine Vereinfachung des Bewertungsverfahrens zu sorgen.
Kategorie „C“ – gute Gelegenheit für den Haus- oder Wohnungsbau?
Neben den bisherigen Grundsteuern „A“ (für agrarische Nutzung) und „B“ (für bauliche Nutzung) wird zukünftig auch eine Kategorie „C“ erhoben. Diese bezieht sich auf unbebaute, aber baureife Grundstücke. So soll Baulandeigentümern ein Ansporn gegeben werden, neuen Wohnraum zu schaffen, statt Steuern für brachliegendes Bauland zu zahlen.
Wird die Grundsteuer jetzt teurer?
Auch in Zukunft wird sich die Grundsteuer nach dem gleichen Prinzip wie bisher berechnen: aus dem Wert des Grundbesitzes, der Steuermesszahl und des durch die Gemeinde festgelegten Hebesatzes. Neu ist dabei allerdings, dass dem Grundstückswert künftig der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zugrunde liegen. Um zu vermeiden, dass vergleichbare Grundstücke wie in der Vergangenheit unterschiedlich besteuert werden, wird die Bewertung in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Die aktuellen Bodenrichtwerte in Schleswig-Holstein, die für die Berechnung der Grundsteuer verwendet werden, erhalten Sie in Kürze über das Online-System „Boris“ auf den Seiten des Landes.
Insgesamt soll die Reform kostenneutral bleiben und dem Steuerzahler bzw. Immobilienbesitzer keine höheren Kosten verursachen. Wie hoch die Grundsteuer am Ende ausfällt, darüber gibt es aktuell noch keine konkreten Angaben.
Teuer wird es allerdings für diejenigen, die in der gesetzten Frist bis 31. Oktober 2022 nicht alle erforderlichen Daten per ELSTER an das zuständige Finanzamt übersendet haben. In einem solchen Fall drohen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro sowie Verspätungszuschläge. Also am besten schon mal im Kalender notieren!
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Grundsteuer in Schleswig-Holstein
Bundesweit steht fest, dass die reformierte Grundsteuer ab 1. Januar 2025 angewandt werden muss. Von Land zu Land unterschiedlich jedoch ist, nach welchen Kriterien die Neuberechnung umgesetzt wird. Für Grundstückseigentümer bedeutet dies zunächst:
- Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
- Die Übermittlung dieser Daten erfolgt über die Steuerplattform ELSTER.
- Welche Angaben dabei in Schleswig-Holstein zu leisten sind, erfahren Sie auf der Website des Landes:
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