Gerade durch die Erfahrungen aus der Coronakrise erfüllt Wohneigentum für viele Menschen bei uns im Norden zwei wichtige Aufgaben: als persönlicher Rückzugsort und als Altersvorsorge. Förderungen wie die Wohnungsbauprämie machen das Ganze erschwinglicher.
Nicht nur was für Hausbauer
Wer für die eigenen vier Wände spart, wird mit der Wohnungsbauprämie vom Staat gefördert. Der 2021 deutlich angehobene Zuschuss umfasst 10 % (zuvor 8,8 %) der im Bausparvertrag eingezahlten Sparleistung und kann von allen Bausparern ab 16 Jahren regelmäßig zum Jahresbeginn beantragt werden. Einzige Voraussetzung: Die ebenfalls erhöhte Einkommensgrenze wird nicht überschritten.
Dabei sollten Sie sich übrigens nicht vom Begriff „Bau“ beirren lassen. Denn tatsächlich ist es egal, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder renovieren. Unterm Strich heißt das: Sie können Ihren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie auch geltend machen, wenn Sie sich eine neue Küche zulegen, das Reetdach neu decken lassen oder Ihre Heizung modernisieren. Wichtig ist nur: Sie setzen das Geld für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ ein. Und die passende Immobilie finden Sie auch bei der Nospa.

So leicht geht’s:
Als Bausparer erhalten Sie das Formular für den Antrag auf die Wohnungsbauprämie automatisch mit dem Jahreskontoauszug. Einfach jährlich ausfüllen und zurück an Ihre Bausparkasse schicken.
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Die frühe Möwe …
… profitiert sogar ohne Einsatz rund um die Immobilie: Bausparer, die ihren Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, können einmalig nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen. Dabei ist die Wohnungsbauprämie auf die letzten sieben Sparjahre beschränkt. Es lohnt sich also in jedem Fall, den Bausparvertrag frühzeitig abzuschließen und die Wohnungsbauprämie zu beantragen – sowohl für sich selbst als auch den Nachwuchs.
Wie hoch Ihr tatsächlicher Anspruch an Förderungen wie der Wohnungsbauprämie ist und wie der passende Bausparvertrag für Sie aussieht, erfahren Sie hier:
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