Weil's um mehr als Geld geht.
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Auf ins Abenteuer „Meine erste Wohnung“

Wissenswertes zur Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden

Endlich ist es so weit: Die Zeit im Zimmer des Elternhauses oder Studentenwohnheims ist vorbei – nun geht es in die erste eigene Wohnung! Wir haben Ihnen zusammengestellt, worauf es rund um Mietvertrag, Kaution und Ausstattung ankommt.

Wohin soll’s gehen?
Der erste Schritt: die Suche nach einer Wohnung, in der Sie sich wohlfühlen. Wenn Sie sich in einer kleineren Stadt oder in einer ländlichen Gegend umschauen, wird das vermutlich leichter sein als in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Köln, wo der Mietmarkt angespannt und bezahlbarer Wohnraum Mangelware ist. Dort können am ehesten Kontakte helfen: Sagen Sie also frühzeitig Eltern und Verwandten, Freunden und Bekannten Bescheid, dass Sie eine Wohnung suchen und Sie sich freuen würden, wenn diese die Augen und Ohren offenhalten.

In Großstädten bieten zudem Wohngemeinschaften eine gute Alternative, sollte Ihr monatliches Budget noch nicht ausreichen, um eine komplette Wohnung allein zu finanzieren. In dem Fall können Sie nach einem Zimmer in einer bestehenden WG suchen oder gemeinsam mit Freunden eine neue WG gründen. Dann teilen Sie Küche, Bad und eventuell noch ein Wohnzimmer miteinander – und damit auch die Kosten für die gemeinsam genutzten Räume.

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Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Menschen mit geringem Einkommen können damit staatlich geförderte Wohnungen mieten, die weniger kosten als ungeförderte Wohnungen. Die maximale Einkommenshöhe für den WBS unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Den Antrag stellen Sie direkt in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.

Wohnungskosten grob überschlagen
Die monatlichen Fixkosten für eine Wohnung sollten Sie genau kennen, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Denn außer der Kaltmiete werden noch Nebenkosten fällig. Zu diesen zählen die Betriebskosten (z. B. für Hausmeister, Aufzug oder Müllabfuhr sowie Kosten für Wasser) und die Heizkosten – erst dann kann man von der Warmmiete sprechen. Für die Heizkosten fällt auf Basis einer Verbrauchsschätzung ein monatlicher Abschlag an. Nach einem Jahr wird dann der tatsächliche Verbrauch ermittelt und mit der von Ihnen gezahlten Vorauszahlung verrechnet.

Auch die Stromkosten sollten Sie bei der Berechnung der monatlichen Fixkosten berücksichtigen. Den Stromanbieter wählen Sie als Mieter selbst aus. Die genaue Höhe der Stromkosten hängen vom individuellen Verbrauchsverhalten ab. Durchschnittlich werden in einem Ein-Personen-Haushalt 1.300 bis 1.800 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht – das sind Kosten von 45 bis 60 Euro pro Monat.

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Kosten & Energie sparen

Über den Verbrauch von Heizenergie und Strom können Sie die Nebenkosten direkt beeinflussen. Hier finden Sie einige wertvolle Energiespartipps, die dabei helfen, die Verbräuche nachhaltig niedrigzuhalten:

 

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Folgende Bestandteile sind für die Wohnungskosten relevant:

  • Kaltmiete
  • Betriebskosten
  • Heizung
  • Strom
  • Internetanschluss
  • Rundfunkbeitrag (18,36 Euro pro Haushalt)

Für eine Wohnung bewerben
Dort, wo sich viele Menschen auf eine Mietwohnung bewerben, sind die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen besonders hoch. In der Regel wird dabei erwartet, dass Sie diese Dokumente einreichen, wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind:

  • Anschreiben inkl. Kontaktdaten
  • Kopie des Personalausweises
  • Einkommensnachweis für die vergangenen drei Monate
  • Gegebenenfalls Bürgschaft der Eltern
  • Bonitätsauskunft der Schufa

Mietinteressenten sind zwar nicht verpflichtet, finanzielle Informationen preiszugeben, in der Praxis verringern sich ohne Einkommensnachweis und Schufa-Auskunft jedoch die Chancen, den Zuschlag für eine Wohnung zu erhalten.

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Erhöhte Chancen dank Mietbürgschaft

Studenten oder Auszubildende sind nicht immer die erste Wahl für Vermieter, weil sie meist über ein geringes und/oder unregelmäßiges Einkommen verfügen. Mit einer Mietbürgschaft können Eltern dem Vermieter zusätzliche Sicherheit geben und so ihre Kinder bei der Suche nach einer Wohnung unterstützen. Die Eltern stellen sich dabei als Bürgen zur Verfügung, um im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kindes einzuspringen.

Mietvertrag und Wohnungsübernahme
Sie haben die Zusage für eine Wohnung bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bei aller Vorfreude sollten Sie den Mietvertrag trotzdem sehr genau prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Am besten lassen Sie auch erfahrene Mieter und Ihre Eltern draufschauen. Ein Tipp: Eventuell lohnt sich die Mitgliedschaft in einem Mieterverein für Sie. Die Experten dort prüfen Mietverträge und helfen Ihnen, wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Vermieter haben. Sie vertreten Sie außerdem bei juristischen Auseinandersetzungen.

Haben Sie den Vertrag unterschrieben, steht als nächstes die Wohnungsübergabe an. Dabei bekommen Sie die Schlüssel ausgehändigt. Mängel in der Wohnung sollten in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden, damit Sie nicht beim Auszug für Schäden geradestehen müssen, die Ihre Vormieter verursacht haben. Auch die Stände des Stromzählers und – falls vorhanden – der Gas- und Wasserzähler gehören ins Übergabeprotokoll.

Die Kaution
Bei der Kaution handelt es sich um eine Geldzahlung, die der Vermieter einbehält, um sich gegen zukünftige Schäden an der Wohnung abzusichern. Ist beim Auszug alles in Ordnung, erhalten Sie die Kaution zurück. Kommt es zu Schäden, kann der Vermieter einen entsprechenden Geldbetrag zur Beseitigung dieser einbehalten. Grundsätzlich gilt: Die Kautionszahlung darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen.

Den Umzug organisieren
Bleiben Sie in Ihrer Region, können Sie den Umzug vermutlich gemeinsam mit Familie und Freunden stemmen – und so viel Geld sparen. Ziehen Sie hingegen weiter weg oder in den fünften Stock ohne Fahrstuhl, sollten Sie unter Umständen ein Umzugsunternehmen beauftragen. Dort können Sie meist auch eine kostengünstige Beiladung buchen: Das bedeutet, dass Ihre Sachen mitgenommen werden, sobald ein größerer Umzug zum selben Zielort ansteht. Hier finden Sie weitere Tipps, wie Sie bei Ihrem Umzug Kosten sparen können und wo Sie Ihre neue Adresse angeben sollten.

Die Grundausstattung kaufen
Viele Dinge werden Sie erst einmal besorgen müssen, wenn Sie zum ersten Mal eine komplette Wohnung einrichten – vom Bett über den Kleiderschrank bis zum Mülleimer. Dabei muss es sich nicht immer um neue Möbel handeln, denn alles auf einmal zu kaufen, wird schnell teuer. Stattdessen können Sie zum Beispiel bei Ebay Kleinanzeigen, Free Your Stuff oder auf Flohmärkten nach günstigen Möbeln, Geschirr oder Lampen umschauen.

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Es muss übrigens nicht alles sofort fertig eingerichtet sein. Auch wenn Ihre Eltern das vielleicht anders sehen: Das Wohnzimmer kann ruhig ein paar Wochen lang von einer Baulampe oder einer einfachen Fassung mit Glühbirne beleuchtet werden!

Safety first

Mit der ersten eigenen Wohnung beginnt eine neue Lebensphase. Damit tragen Sie auch mehr Verantwortung – sowohl für die neue Einrichtung als auch für Schäden, die zum Beispiel eine defekte Waschmaschine in der Wohnung der Nachbarn anrichten könnte. Falls Sie noch in der Ausbildung sind, gilt eventuell noch der Schutz über die Familienversicherung Ihrer Eltern. Sie sollten dennoch unbedingt Ihren Versicherungsschutz prüfen.

Ist die Ausbildung beendet und Sie verdienen Ihr eigenes Geld, benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Zum Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist auch eine Hausratversicherung sinnvoll. Welche weitere Absicherung zum Berufseinstieg außerdem wichtig ist, erfahren Sie hier:

Versicherungen zum Berufseinstieg

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