Weil's um mehr als Geld geht.
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Zwischen Ultraschall und Erstausstattung

Freuden, Fragen und Formalien vor der Geburt

Nach dem ersehnten Plus auf dem Schwangerschaftstest zuhause hat es nun auch der Gynäkologe bestätigt: Es ist Nachwuchs im Anmarsch! Dass auf die große Freude erstmal Fragen über Fragen folgen, ist dabei vollkommen normal … Reicht der Platz in unserer Wohnung noch aus? Brauchen wir gleich ein größeres Auto? Was gehört alles zur Babyausstattung? Wann muss ich meinen Chef informieren? Nehmen wir beide Elternzeit?

So geht es werdenden Eltern besonders beim ersten Kind. Die folgende Checkliste mit einigen wichtigen Erledigungen, Antworten und Anträgen hilft Ihnen dabei, sich in der Zeit vor der Geburt zu sortieren und aufs Elternwerden zu freuen.

Vor und zu Beginn der Schwangerschaft

  • Check-ups und Beratung durch Gynäkologen und Hausarzt: Hier erhalten Sie schon vor der Schwangerschaft wichtige Tipps wie beispielsweise zur Einnahme von Folsäure und zum Für und Wider einer Impfauffrischung. Der erste Ultraschall nach dem positiven Schwangerschaftstest steht dann etwa in der 8.-9. Schwangerschaftswoche an.
  • Ihre Haushaltsabrechnung: Damit Sie frühzeitig wissen, wo Sie finanziell stehen und möglichst nicht immer jeden Cent umdrehen müssen, machen Sie sich frühzeitig ein Bild von Ihrer monatlichen Situation. Informieren Sie sich im Zuge dessen direkt auch darüber, wie Ihr Lohn in Mutterschutz und Elternzeit ausfällt.
    • Ein Spartipp: Legen Sie Überschüsse bereits am Anfang des Monats auf ein separates Konto, das Ihnen zur Finanzierung größerer Anschaffungen dient, z. B. dem Kinderwagen.
  • Die Suche nach der Hebamme: Beschäftigen Sie sich schon zu Beginn Ihrer Schwangerschaft damit, welche Wünsche Sie an Ihre Hebamme haben. Möchten Sie beispielsweise eine Betreuung fürs Wochenbett oder Akupunktur? Da Hebammen sehr gefragt und Geburtsvorbereitungskurse erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind, setzen Sie sich schnellstmöglich mit der Hebamme Ihrer Wahl in Verbindung.
  • Der Zeitpunkt der Verkündung ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Die meisten werdenden Mütter warten damit bis zur 12. Woche, nachdem die größte Risikophase einer Fehlgeburt überstanden ist. Um Getuschel und Flurfunk zu vermeiden, empfiehlt es sich, dann auch die Chefs zu informieren.
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Freuen Sie sich auf ihr Baby!

Um die günstige Finanzierung von allem, was dazu gehört, kümmern wir uns.
 

Mitte und Ende der Schwangerschaft

  • Der Entbindungsort: Auch wennnicht immer sichergestellt ist, ob der Kreißsaal Ihrer Wahl Sie am Entbindungstermin aufnehmen kann, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld einige Grundsatzfragen zu stellen und an Kreißsaalführungen teilzunehmen. Wollen Sie in einer Geburtsklinik oder einem Geburtshaus entbinden? Oder legen Sie Wert auf eine Wassergeburt oder gar eine Hausgeburt?
    • Ein Tipp in Corona-Zeiten: Einige Kliniken bieten als Alternative zur physischen Besichtigung digitale Kreißsaalführungen an.
  • Was brauchen wir?
    • Egal ob Babyklamotten, Kinderwagen oder Zubehör – stellen Sie sich stets die Fragen: Was brauchen wir wirklich? Und was müssen wir zwangsläufig neu anschaffen? Natürlich will Ihnen jeder Experte die neuesten Gimmicks mit umfangreichem Zubehör verkaufen. Lassen Sie sich hierbei nicht zu viel Unnützes andrehen – tauschen Sie sich stattdessen mit Verwandten oder Freunden aus, die selbst Kinder haben.
    • Gerade gebrauchte Bekleidung hat neben dem finanziellen noch einen weiteren ganz entscheidenden Vorteil: Sie ist bereits mehrfach gewaschen und dementsprechend weniger durch Giftstoffe belastet. Auch wenn Sie Second-Hand-Bodys & Co. nicht aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis bekommen, veranstalten Kindergärten und -tagesstätten regelmäßig Flohmärkte.
      • Idealerweise gehört zur Erstausstattung folgende Kleidung: Bodys, Strampler, Socken, Mützen, Jäckchen, Oberteile und einteilige Schlafanzüge. In der kalten Jahreszeit kommen noch eine Jacke beziehungsweise ein Overall sowie Mütze und Handschuhe hinzu. Ganz wichtig: Spucktücher, Schlafsäcke und Moltontücher. Letztere sind echte Allrounder und dienen als Unterlage fürs Spielen und Wickeln oder auch als Spucktuch.
    • Auch wenn Ihr Kind zu Beginn kein eigenes Zimmer benötigt und in Ihrem Schlafzimmer schläft, ist die Renovierung des Kinderzimmers etwas, das Sie nicht auf die lange Bank schieben sollten. Denn selbst bei häufigem Lüften bleiben Ausdünstungen von Wandfarbe, neuen Möbeln und Teppichen lange im Raum.

Egal ob Babyklamotten, Kinderwagen oder Zubehör – stellen Sie sich stets die Fragen: Was brauchen wir wirklich?

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Anträge & Formalien

  • Vaterschaftsanerkennung

Unverheiratete Paare können die Vaterschaft jederzeit beim Jugendamt, Standesamt oder bei einem Notar anerkennen lassen. Haben Sie dies schon vor der Geburt erledigt, wird der Vater automatisch auch in der Geburtsurkunde eingetragen. Verheiratete Paare müssen sich um diese Formalie keine Gedanken machen: Bei ihnen wird der Ehepartner automatisch als Elternteil anerkannt.

  • Mutterschaftsgeld

Berufstätige, gesetzlich versicherte Frauen erhalten während des gesamten Mutterschutzes Mutterschaftsgeld – d. h. mindestens sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach dem errechneten Geburtstermin – in Höhe von maximal 13 Euro pro Kalendertag. Frühestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin beantragen Sie dieses bei Ihrer Krankenversicherung, durch die es auch bezahlt wird.

  • Elternzeit

Im Anschluss an den Mutterschutz können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese melden Sie bei Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn an und dauert maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs Ihres Kindes. Die Mutterschutzfrist wird auf die Elternzeit angerechnet. Während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit von bis zu 30 Wochenstunden möglich und der Kündigungsschutz besteht weiterhin. Setzen Sie sich im Zusammenhang mit der Elternzeit und zur Klärung der Kindererziehungszeiten außerdem mit der Rentenversicherung in Verbindung.

  • Elterngeld

Um sich nach der Geburt nicht durch den recht komplexen Elterngeldantrag quälen zu müssen, empfiehlt es sich, diesen bereits vor der Geburt so weit wie möglich auszufüllen. Auch sollten Sie ihn nach der Geburt schnellstmöglich bei der Elterngeldstelle Ihres Heimatorts einreichen, da das Elterngeld nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird.

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Im Anschluss an den Mutterschutz können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese melden Sie bei Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn an und dauert maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs Ihres Kindes.

Vom Familienauto bis zur Babyschale

Um ein gutes Gefühl für anstehende Ausgaben zu bekommen, recherchieren Sie direkt vor Ort in Geschäften oder im Internet. Übersteigen diese Ihre Ersparnisse, kann ein Privatkredit die richtige Lösung sein. Dieser sollte aber immer genau zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Gesprächstermin mit Ihrem Berater bei der Nord-Ostsee Sparkasse. Mithilfe unseres Kreditrechners können Sie uns Ihren Kreditwunsch zudem direkt online durchgeben.

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