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Meine Leben heute und morgen

Wohngeld, Kindergeld, Strompreisbremse:

Das ändert sich im Jahr 2023

Das neue Jahr 2023 hat einige finanzielle Neuerungen für Verbraucher im Gepäck. Die wichtigsten Änderungen – vom höheren Kindergeld bis zum Deutschland-Ticket – fassen wir für Sie zusammen.

1. Kindergeld
Gute Nachrichten für Eltern: Das Kindergeld steigt zum 1.1.2023 auf einheitlich 250 € pro Monat und Kind. Für das erste und zweite Kind ergibt dies ein Plus von je 31 €, für das dritte gibt es somit 25 € mehr im Monat. Ab dem vierten Sprössling werden bereits jetzt 250 € ausgezahlt, hier ändert sich also nichts. Zudem wird der Kinderfreibetrag von 8548 € auf 8688 € pro Jahr angehoben.

2. Rentenerhöhung
Rentnerinnen und Rentner dürfen sich ebenfalls über ein Plus freuen, denn die Renten werden erhöht. Ab Juli 2023 gibt es im Westen voraussichtlich 3,5 % und im Osten 4,2 % mehr. Dies sind allerdings Schätzwerte, Klarheit gibt es im Frühjahr, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.

3. Wohngeld
Dies ist eine prominente Änderung der Bundesregierung, die viele Haushalte finanziell entlasten soll: Ab dem 1.1.2023 gibt es durchschnittlich rund 190 € mehr Wohngeld, gleichzeitig wird der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert. Statt bisher 600.000 sollen zukünftig rund 2 Millionen Menschen diese finanzielle Hilfe beantragen können. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, ist regional verschieden und hängt unter anderem von Einkommen, Miete und Wohnort ab.

1. Kindergeld
Gute Nachrichten für Eltern: Das Kindergeld steigt zum 1.1.2023 auf einheitlich 250 € pro Monat und Kind. Für das erste und zweite Kind ergibt dies ein Plus von je 31 €, für das dritte gibt es somit 25 € mehr im Monat. Ab dem vierten Sprössling werden bereits jetzt 250 € ausgezahlt, hier ändert sich also nichts. Zudem wird der Kinderfreibetrag von 8548 € auf 8688 € pro Jahr angehoben.

2. Rentenerhöhung
Rentnerinnen und Rentner dürfen sich ebenfalls über ein Plus freuen, denn die Renten werden erhöht. Ab Juli 2023 gibt es im Westen voraussichtlich 3,5 % und im Osten 4,2 % mehr. Dies sind allerdings Schätzwerte, Klarheit gibt es im Frühjahr, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.

3. Wohngeld
Dies ist eine prominente Änderung der Bundesregierung, die viele Haushalte finanziell entlasten soll: Ab dem 1.1.2023 gibt es durchschnittlich rund 190 € mehr Wohngeld, gleichzeitig wird der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert. Statt bisher 600.000 sollen zukünftig rund 2 Millionen Menschen diese finanzielle Hilfe beantragen können. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, ist regional verschieden und hängt unter anderem von Einkommen, Miete und Wohnort ab.

Alle Kosten im Blick

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4. Einkommensteuer
Um der kalten Progression entgegenzuwirken, wird der Grundfreibetrag für Steuerpflichtige erhöht. In diesem Jahr lag er bei 10.347 €, ab dem 1.1.2023 steigt er auf 10.908 €. Für Zusammenveranlagte gilt der doppelte Betrag. Nur wer über diese Grenze hinaus verdient, muss Einkommensteuer auf seinen Verdienst bezahlen. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 62 810 €.

5. Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte aus Zinsen oder Dividenden in der Einkommensteuer bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleiben. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag wird ab 2023 um 199 € auf 1000 € angehoben – ein sattes Plus von 25 %. Für zusammenveranlagte Ehegatten gilt ein Sparerpauschbetrag von 2000 €.

6. Krankenversicherung
Aufgrund steigender Kosten werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teurer, sie klettern um rund 0,3 %.

7. Deutschland-Ticket
Das 9-Euro-Ticket im Sommer war ein großer Erfolg, nun soll ein dauerhafter Nachfolge-Tarif angeboten werden. Ab dem Frühjahr soll das Deutschland-Ticket für 49 € pro Monat angeboten werden. Mit diesem monatlich kündbaren Abo können Sie deutschlandweit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Insbesondere für Berufspendler und Reisende dürfte dieses Angebot interessant sein.

8. Mehrwegpflicht
Essen zum Mitnehmen ist praktisch, verursacht aber jede Menge Müll. Um Ressourcen zu schonen und Abfallmengen zu reduzieren, werden Gastronomie-Betriebe, wie Restaurants, Lieferdienste und Caterer, ab dem 1.1.2023 dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative anzubieten. Kleine Betriebe, wie Imbisse und Bäckereien, sind von dieser Regel ausgenommen. Sie müssen jedoch von Kunden mitgebrachte Behältnisse für Speisen und Getränke akzeptieren.

9. Photovoltaikanlagen
Besitzer von PV-Anlagen können sich über Vereinfachungen freuen. Bisher galt die Pflicht zur Installation eines Erzeugerstromzählers, doch diese Regel entfällt mit dem kommenden Jahr. Zudem werden ab 2023 PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp voraussichtlich von der Einkommenssteuer befreit, bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp. Darüber hinaus wird beim Kauf einer Anlage keine Umsatzsteuer mehr berechnet – somit werden sie 19 % günstiger. Mit diesen und weiteren Maßnahmen sollen private Solaranlagen wieder attraktiver werden.

10. Strom- und Gaspreisbremsen
Es ist das bestimmende Thema der vergangenen Monate: Die steigenden Energiekosten stellen viele Haushalte vor große finanzielle Hürden. Um die massiven Preiserhöhungen abzufedern, hat die Bundesregierung Strom- und Gaspreisbremsen beschlossen. So werden die Gaspreise für 80 % des Vorjahresbedarf auf 12ct./kWh gedeckelt, für Strom gilt ein Maximalpreis von 40 ct./kWh.

Heute sparen, morgen profitieren

­­­­­­­–––––––– Die Neuerungen 2023 sorgen für ein Plus in der Haushaltskasse? Gerne beraten wir Sie, wie Sie schon mit kleinen monatlichen Beträgen effektiv und flexibel sparen können.

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