Ostseeluft und skandinavisches Flair: Flensburg und Umgebung sind beliebt zum Wohnen und Arbeiten. Im Flensburger Stadtteil Weiche entstehen zwei Wohngebäude mit vier modernen Wohneinheiten.
Ostseeluft und skandinavisches Flair: Flensburg und Umgebung sind beliebt zum Wohnen und Arbeiten. Im Flensburger Stadtteil Weiche entstehen zwei Wohngebäude mit vier modernen Wohneinheiten.
Verteilt auf zwei Wohnhäuser befinden sich im Flensburger Stadtteil Weiche aktuell acht Wohneinheiten, also vier pro Gebäude, im Entstehen. Diese eignen sich hervorragend zur Selbstnutzung oder als langfristige Kapitalanlage.
Die Kaufpreise verstehen sich jeweils ohne Einbauküche.
Energieausweis nicht erforderlich, Grund für Ausnahme: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG
Modern, kompakt, zentral
Die Fördestadt Flensburg besticht aufgrund ihrer direkten Ostseenähe durch maritime Lebensqualität. Im ruhigen und doch zentral gelegenen Stadtteil Weiche entstehen auf einem 2.910 m² großen Grundstück zwei Wohnhäuser mit acht modern gestalteten Wohnungen und einer Gesamtwohnfläche von ca. 614 m². Die Größe der Wohnungen beträgt jeweils ca. 75 m² bis ca. 78 m². Sie verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse und sind gut in die örtliche Infrastruktur eingebunden. Diese Wohnungen in KfW-55-Bauweise empfehlen sich für Käufer sowohl als Kapitalanlage als auch, um selbst darin zu wohnen.
Zur Selbstnutzung oder als clevere Kapitalanlage
Die beiden Wohngebäude in KfW-55-Bauweise entstehen mit jeweils vier Wohneinheiten im beliebten Flensburger Stadtteil Weiche, der einerseits für seine ruhige Lage, andererseits für seine sehr gute Anbindung bekannt ist. Die gehobene Bauweise in massiver Ausführung macht das Neubauprojekt auch optisch äußerst attraktiv.
Jede der acht Eigentumswohnungen, die etwa 75 m² bis ca. 78 m² groß sind, verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse. Es gibt einen gemeinschaftlichen Abstellraum, in dem Fahrräder sicher untergebracht werden können, und einen offenen Pkw-Stellplatz pro Wohneinheit.
Auch das Thema Energieeffizienz wurde beim Bau der Wohnungen berücksichtigt. Dies spiegelt sich u. a. in der Wärmeschutzverglasung und der Erdwärmeheizung in Verbindung mit einer in allen Räumen verlegten Fußbodenheizung wider. Da es sich bei den Wohneinheiten um neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG handelt, ist kein Energieausweis erforderlich.
Sie möchten mehr über diese Neubauprojekte erfahren oder sich allgemein über Immobilien in und um Flensburg beraten lassen? Dann wenden Sie sich gerne an:
Michael Paul
Immobilienberater FL-Stadt
Telefon: 0461 1500-8756
E-Mail: michael.paul(at)nospa.de
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