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Nachhaltigkeit

Neues Wohnen

Inklusion in Husum

"Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht auf eine besondere Wohnform verpflichtet sein."

 "Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht auf eine besondere Wohnform verpflichtet sein."

So steht es in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention und so soll es in Husum umgesetzt werden. Denn hier entsteht auf dem ehemaligen Gelände "Osterende 107" ein Wohnprojekt, in dem ältere Menschen mit Behinderung selbständig leben können.

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Der demografische Wandel hat bereits jetzt große gesellschaftliche Auswirkungen in fast allen Lebensbereichen. Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Betreuung und Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Alter.

Betreuungseinrichtungen wie Husumer Horizonte ermöglichen Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Mit dem Wohnprojekt Osterende gehen sie nun den nächsten großen Schritt.

Auf der einen Seite der Bedarf an betreutem Wohnraum - auf der anderen Seite innovative Investoren. Zusammengebracht durch die Nospa. Die Investoren und zukünftigen Vermieter Markus Christiansen und Thorsten Schulze haben in enger Abstimmung mit Husumer Horizonte ein zentral gelegenes Gebäude geplant. Auf mehr als 400 Quadratmetern entsteht eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft für zwölf Menschen mit Behinderungen im Seniorenalter.

 

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In den beiden Obergeschossen entstehen auf weiteren gut 300 Quadratmetern insgesamt acht Mietwohnungen zwischen ca. 30 und 41 Quadratmetern.

 „Diese wollen wir zumindest in Teilen an Freiwilligendienstleistende bzw. Mitarbeitende vermieten und so für das gesamte Gebäude ein inklusives Miteinander erreichen", so Hans Pahl-Christiansen, Einrichtungsleiter der Husumer Horizonte. Die Pflege übernimmt der Pflegedienst der AWO aus Mildstedt.

Selbstbestimmung ist der Leitgedanke

Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft wird als erstes ein Mietergremium gründen, das alle wesentlichen Entscheidungen zum Zusammenleben trifft. Auch darüber, wer neu als Mitbewohner in die WG aufgenommen wird. Das bedeutet im Vergleich zu jetzigen Wohnsettings häufig eine Steigerung der Selbstbestimmung.

Übrigens: Anders als in stationären Einrichtungen kommen in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft Menschen mit Behinderungen - wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch - zu ihrem Recht, Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen.

 

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