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Nach der Geburt alles im Griff

Der unbeschwerte Start ins Familienglück

Endlich ist es soweit: Das neue Familienmitglied hat das Licht der Welt erblickt und das gemeinsame Glück ist perfekt. Doch haben Sie in der Vorbereitung an alles gedacht? Und welche Behördengänge und Anträge stehen nun an?

Damit Sie sich voll und ganz auf die wertvollen Stunden mit Ihrem kleinen Schützling konzentrieren können, gibt Ihnen MeineNospa ein paar wertvolle Tipps und To-Dos für die erste Zeit nach der Geburt.

Ihr neuer Erdenbürger

  • Die Geburtsurkunde ist das wichtigste Dokument, das Sie in den ersten Lebenstagen und -wochen Ihres Kindes benötigen: Nur mit dieser können Sie die alle wichtigen Anträge und Behördengänge erledigen. Einige Geburtskliniken kümmern sich für Sie um die entsprechende Beantragung beim Standesamt – ist das nicht der Fall, sollten Sie Ihr Kind möglichst innerhalb der ersten Woche beim Standesamt des Geburtsortes registrieren. Hierfür benötigen Sie die Geburtsbescheinigung der Klinik, die elterlichen Geburtsurkunden, Personalausweise sowie die Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind.
  • Nicht immer übernimmt das Standesamt im Zuge der Erstellung der Geburtsurkunde auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Dies können Sie direkt mit in Erfahrung bringen und Ihr Kind ggf. selbst anmelden.

Legen Sie für Ihren Nachwuchs von Anfang an was auf die hohe Kante! Welches Sparkonzept zu Ihren Möglichkeiten und Wünschen passt, finden Sie hier ganz bequem heraus. Oder fragen Sie einfach Ihren Nospa-Berater.

MEHR ERFAHREN

Verlässliche Partner an Ihrer Seite

  • Der Kinderarzt: Ab der U3 werden die U-Untersuchungen Ihres Kindes in der Regel in der ärztlichen Praxis gemacht. Durchgeführt wird diese in der 4. bis 5. Lebenswoche, daher vereinbaren Sie bald nach der Geburt einen Termin beim Kinderarzt. Wenn Sie noch keinen Kinderarzt haben, fragen Sie am besten in Ihrer Geburtsklinik und bei Eltern im Verwandten- und Freundeskreis nach Empfehlungen.
  • Auch für die Anmeldung bei der Krankenkasse benötigen Sie die Geburtsurkunde. Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihr Kind zwar nach der Geburt automatisch und beitragsfrei bei Ihnen mitversichert, jedoch benötigt Ihre Krankenkasse nach der Geburt die Info, dass Ihr Kind nun da ist. Bei den meisten Krankenversicherungen können Sie diesen Aufnahmeantrag bereits während der Schwangerschaft anfordern und nach der Geburt zusammen mit einer Bescheinigung des Standesamtes einreichen. Nach der Anmeldung erhalten Sie für Ihr Kind eine eigene Versicherungskarte.
  • Ähnliches gilt für die Haftpflichtversicherung: Bis zum 7. Lebensjahr ist Ihr Kind über Sie abgesichert. Darüber hinaus sinnvoll ist nach der Geburt auf jeden Fall der Abschluss einer Unfall- sowie einer Risikolebensversicherung. Denn leider können Unfälle wie ein Sturz von der Wickelkommode oder der verfrühte Tod eines oder beider Elternteile nicht immer abgewandt werden. Bei der Auswahl aller notwendigen Versicherungen steht Ihnen gerne Ihr Versicherungsberater der S-Nova mit Rat und Tat zur Seite.

Sind Sie gesetzlich versichert, ist Ihr Kind zwar nach der Geburt automatisch und beitragsfrei bei Ihnen mitversichert, jedoch benötigt Ihre Krankenkasse nach der Geburt die Info, dass Ihr Kind nun da ist. 

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Finanzen und mehr

  • Elterngeld sollten Sie sehr bald nach der Geburt beantragen, da dieses nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Um Ihre Nerven aber in dieser aufregenden Zeit etwas zu schonen, können Sie diesen sehr umfangreichen und komplexen Antrag bereits vor der Geburt soweit möglich ausfüllen. Mit allen weiteren Angaben und Materialien, die Ihnen erst nach Geburt vorliegen, geht dieser dann an die Elterngeldstelle Ihres Wohnortes. Für den Antrag benötigen Sie:
    • Elterngeldantrag
    • Geburtsurkunde
    • Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers
    • Kopie des Personalausweises
    • Meldebescheinigung
    • Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt
    • Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 14 Monate

Legen Sie den Grundstein für Ihre kleine Maus.

Mit dem Mäusekonto der Nospa sorgen Sie ganz einfach frühzeitig für die Wünsche und Zukunftspläne Ihres Kindes, Enkel- oder Patenkindes vor – und das zu einem attraktiven, variablen Sonderzinssatz für Guthaben bis 500,- Euro.

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Eltern stehen gemeinsam 14 Monate Elterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen, ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchsten 12 Monate in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zum Basiselterngeld, zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

  • Der Antrag auf Kindergeld läuft über die Bundesagentur für Arbeit. Erforderlich dafür sind das Antragsformular, das online abrufbar ist, die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie Ihre Steuer-ID. Für Ihre ersten beiden Kinder werden monatlich 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro (Stand: Januar 2021). Auch mit dieser Formalität sollten Sie nach der Geburt nicht zu lange warten, da das Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend erstattet wird.

Elterngeld sollten Sie sehr bald nach der Geburt beantragen, da dieses nur drei Monate rückwirkend gezahlt wird.

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Kinder sind bekanntlich teuer, aber

… wer ab der Geburt seines Kindes monatlich 100 Euro in einen Sparplan investiert, kann ggf. rechtzeitig bis zur Volljährigkeit nach 18 Jahren einen Betrag von knapp 35.000 Euro angespart haben. Bei Fondssparplänen handelt es sich um Finanzinstrumente, die den Wertschwankungen unterliegen.

Ob ein Wertpapiersparplan zum Selbstbesparen, ein Sparbuch für die Großeltern oder eine Kombination aus beidem: Ihr Kundenberater der Nord-Ostsee Sparkasse erstellt mit Ihnen den richtigen Spar-Mix passend zu Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Nehmen Sie dafür direkt Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf oder fragen Sie online einen Termin an:

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