Wussten Sie, dass fast die Hälfte aller deutschen Wohngebäude eine schlechte Energieeffizienzklasse hat und somit laut Gebäudeenergiegesetz in den nächsten Jahren saniert werden muss? Wir klären darüber auf und haben noch weitere Unterstützung in petto.
Eine „energetische Modernisierung“ zielt darauf ab, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern, um den Energieverbrauch zu senken und Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen ist entscheidend, um langfristig Energiekosten zu sparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Notwendigkeit oder Sinnhaftigkeit einer energetischen Sanierung hängt unter anderem vom aktuellen Heizungssystem ab. Um den Bedarf einer Modernisierung der eigenen Heizungsanlage nachvollziehen zu können, werfen wir gemeinsam mit Ihnen einen Blick in die aktuellen Veränderungen der Gesetzeslage.
Das politische Ziel
Deutschland soll klimaneutral werden. Seit Anfang 2024 müssen im Rahmen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) alle neu installierten Heizungen in Wohn- und Gewerbegebäuden mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Es gibt darüber hinaus spezielle Übergangsfristen für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In Großstädten müssen zum Beispiel klimafreundliche Energien beim Austausch einer defekten Heizungsanlage spätestens bis zum 30. Juni 2026 verwendet werden, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028.
Diese Änderungen betreffen alle, die Wohnraum nutzen. Hierzu zählen:
- Ein- und Mehrfamilienhäuser (eigengenutzt oder vermietet)
- Eigentumswohnungen (eigengenutzt oder vermietet)
- Immobilienerwerber (Neuerwerb)
- Erben (werden als Neuerwerber behandelt)
- Gewerbliche Immobilien oder kommunale Gebäude (als Mietobjekt oder Geschäftsgebäude)
Informationsbooster
Sie wollen sich noch tiefer in die Änderungen und Ihre Möglichkeiten hineinlesen? Hier finden Sie zusätzliche Informationen.
Mehr erfahren
Heizen mit Zukunft und staatlicher Bezuschussung
Um die Finanzierung einer energetischen Heizungssanierung stemmen zu können, wurde im Januar 2024 zusammen mit der Überarbeitung des GEG eine neue Regelung namens BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie eingeführt. Diese bietet unter anderem finanzielle Unterstützung für den Wechsel zu einer “erneuerbaren Heizung”. Um diese Förderung zu erhalten, muss ein Vertrag mit einer Fachfirma für den Heizungstausch abgeschlossen und dieser zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden.
Wichtig: Die Boni können addiert werden. Es gelten prozentuale und betragsmäßige Begrenzungen.
Geld für morgen sichern
Zusätzlich zu den eben genannten Förderungen steht seit Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit für den Heizungstausch zur Verfügung, der bei Ihrer Sparkasse beantragt werden kann. Die Zinssätze für diesen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung hängen unter anderem von Ihrem Einkommen ab (besonders günstige Zinssätze für Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro).
––––––– Sie möchten mit uns persönlich über die Kreditoptionen und Fördermöglichkeiten sprechen? Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Termin vereinbaren