Weil's um mehr als Geld geht.
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Mein Leben heute & morgen

BAföG-Reform

Gibt es jetzt mehr Geld für mich?

Das neu angepasste BAföG ist unterwegs. Und mit ihm höhere Freibeträge, neue Altersgrenzen, veränderte Elternfreibeträge und Höchstbeträge. Aber wie genau profitiere ich jetzt davon?

Seit über einem halben Jahrhundert fördert der Staat Studierende und Auszubildende mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Zuletzt schwächelte die BAföG-Nachfrage jedoch merklich, die Anzahl der Geförderten ist stark rückläufig. Mit der BAföG-reform erhofft sich die Bundesregierung jetzt eine Trendumkehr. Damit die Reform zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft tritt, müssen Bundestag und Bundesrat dem entsprechendem Gesetzentwurf allerdings noch zustimmen.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Elternfreibeträge steigen deutlich: Für diejenigen, die kein elternunabhängiges BAföG beziehen können – weil sie zum Beispiel eine Schule des zweiten Bildungswegs besuchen – hängt die Höhe ihres BAföG-Anspruchs entscheidend vom Einkommen der Eltern ab. Die sogenannten Elternfreibeträge werden mit in Kraft treten der Reform um 20 Prozent angehoben . Konkret sollen statt 2.000 Euro künftig 2.400 Euro vom monatlichen Nettoeinkommen der Eltern anrechnungsfrei bleiben. Und die Vermögensfreibeträge für Antragsteller sollen von bisher 8.200 Euro sogar auf satte 45.000 Euro steigen.

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung - Adressen und Antragsformulare finden Sie auf den offiziellen BAföG-Seiten im Internet. 

BAföG-Zahlungen werden frühestens ab dem Monat geleistet, in dem der Antrag abgegeben wurde. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Antragstellung - die Bearbeitung durch das Amt kann mehrere Wochen dauern.

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  • Bedarfssätze: Vorgesehen ist, dass der maximale BAföG-Betrag für Studierende um etwa 5 Prozent steigt, von 427 auf 449 Euro im Monat. Die Altergrenze wird auf künftig einheitlich 45 Jahre beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung angehoben.
  • Erhöhung der Wohnpauschale: Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, werden voraussichtlich monatlich 59 statt 56 Euro bekommen. Wer eine eigene Wohnung hat bzw. in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim lebt, soll künftig bis zu 360 Euro Mietzuschuss erhalten (bisher 325 Euro). Der Förderungshöchstbetrag würde somit von 861 auf 931 Euro monatlich ansteigen. 

Den Überblick behalten

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BAföG bleibt eine halbe Sache

Was sich durch die aktuelle Reform nicht ändert: BAföG wird in der Regel nur zu einer Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte besteht aus einem zinslosen Darlehen, das nach dem Studium bzw. der Ausbildung zurückgezahlt werden muss. Dem für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständigen DSW (Deutsches Studentenwerk) zufolge ist die Reform auch wenig zielführend. "Die Inflation frisst diese Erhöhung gleich wieder auf. Sie lag bereits im März 2022 bei mehr als sieben Prozent. An diesem Punkt springt die Bundesregierung viel zu kurz. Sie sollte den Studierenden keinen Kaufkraft-Verlust zumuten. Die BAföG-Bedarfssätze müssen um mindestens 10 Prozent erhöht werden. Das BAföG muss wirklich zum Leben reichen."

Nach Angaben des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung ist der jetzige Beschluss "erst der Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die der Koalitionsvertrag enthält und die im weiteren Verlauf der Wahlperiode angegangen werden sollen."

Sie stehen kurz vor Ausbildung oder Studium und BAföG ist für Sie noch ein verwaltungsrechtliches Mysterium? BAföG leicht erklärt:

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