Mit Beginn der Coronakrise wurde schnell klar: In Sachen Digitalisierung haben vor allem kleine Unternehmen noch Nachholbedarf. Tatkräftige Unterstützung erhalten sie deshalb durch vielfältige Förderungen und Finanzierungen.
Mit Beginn der Coronakrise wurde schnell klar: In Sachen Digitalisierung haben vor allem kleine Unternehmen noch Nachholbedarf. Tatkräftige Unterstützung erhalten sie deshalb durch vielfältige Förderungen und Finanzierungen.
Zwei dieser Förderprogramme sind der DigiBonus I der IB.SH und der DigiBonus II der WT.SH. Diese richten sich an kleine Unternehmen, Organisationen, Vereine und Freiberufler in Schleswig-Holstein und unterstützen deren Digitalisierungsprojekt – von der Verbesserung interner Prozesse bis zur externen Kommunikation – abhängig von Unternehmensgröße, Art der Maßnahme und Höhe der Projektsumme.
Damit Sie in Ihrem Unternehmen auch über staatliche Fördersummen hinaus Innovationen umsetzen und digitalisieren können, beraten die Firmenkundenexperten der Nospa Sie gerne zu weiteren Finanzierungs- und Förderoptionen, vom S-Investitionskredit bis zur KfW-Förderung.
DigiBonus I: bis zu 5 Beschäftigte
Der DigiBonus I der IB.SH ermöglicht es Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sowie gemeinnützigen Unternehmen und Vereinen mit bis zu fünf Mitarbeitern, eine Förderung für Investitionen in Soft- und Hardware sowie begleitende Dienstleistungen zu erhalten. Der dabei zur Verfügung gestellte, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt einmalig maximal 1.000 Euro. Entstehen durch Ihr Projekt geringere Kosten, reduziert sich der Betrag entsprechend, wobei die Investition mindestens 500 Euro betragen muss.
Planen Sie eine digitale Maßnahme, die Sie im Rahmen des DigiBonus I fördern lassen wollen, muss sich diese einem der folgenden Bereiche zuordnen lassen:
DigiBonus II: bis 20 Beschäftigte
Mit dem Digibonus II der WTSH erhalten darüber hinaus auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Vereine bis 20 Beschäftigte sowie Freiberufler Unterstützung in der digitalen Entwicklung. Ein möglicher Zuschuss beläuft sich dabei auf 50 Prozent der Digitalisierungsprojekte (maximal 17.000 Euro).
Gefördert werden auch hier Investitionen in Hard- und Software inklusive notwendiger Beratung und Dienstleistungen, die der Verbesserung der IT-Sicherheit, der Optimierung digitaler Geschäftsmodelle oder der Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren dienen. Ausgenommen ist Standardausstattung wie Laptops oder Smartphones.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Förderprogramme Digibonus I und II ist, dass mit dem Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde. Welche Kriterien außerdem entscheidend sind und wie Sie Ihre innovativen Vorhaben am sinnvollsten finanzieren, darüber informieren Sie die Experten der Nospa. Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Nospa-Firmenkundenbetreuer passgenau beraten und bei der Antragsstellung zur Förderung und Finanzierung unterstützen:
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