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„Schutzschild“ für Unternehmer

KfW-Kreditprogramm gegen die Kriegsfolgen

Deutsche Firmen und Freiberufler, die unter den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs leiden, können ab sofort neue Finanzhilfen von der Bundesregierung beantragen.

Gestiegene Energiepreise, gestörte Lieferketten, Umsatzrückgänge, Sanktionen: Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat viele spürbare Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Die davon betroffenen Firmen unterstützt die Bundesregierung jetzt mit einem neuen Kreditprogramm der KfW – dem KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022.

Das Programm setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro; und eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

Mit dem Programm werden kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung und frei­beruflich Tätige unterstützt, die nachweislich von dem Krieg betroffen sind durch:

  • Umsatzrückgang, wenn sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % ihres Umsatzes an den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben
  • Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Roh­stoffe und Vor­produkte aus diesen Ländern
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • gestiegene Energie­kosten (Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021)

Weitere Voraussetzung:

  • Es können zwei vollständige Jahres­abschlüsse vorgewiesen werden

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage

  • für Unternehmen, die zum 31.12.2021 in wirtschaftlichen Schwierig­keiten waren
  • wenn Unternehmen während der Kredit­laufzeit Gewinne oder Dividenden ausschütten. Möglich sind aber markt­übliche Entnahmen für Geschäfts­inhaber (natürliche Personen).

Das Hilfspaket soll kurzfristig die Liquidität der betroffenen Unternehmen sichern. Dafür erhalten Firmen aller Größenklassen und Branchen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken (80 % für mittelständische Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz bis 500 Mio. Euro, 70 % für Unternehmensgruppen oberhalb dieser Grenze). Die Unterstützungsmaßnahmen sind am 9. Mai gestartet und bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Was wird gefördert?

Mit dem KfW-Sonderprogramm wird alles gefördert, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen

  • Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen),
  • alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Waren­lager (Betriebsmittel),
  • Übernahmen und Beteiligungen.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Vermögensübertragungen, z. B. Kauf
  • Ausschüttung von Gewinnen und Dividenden

Gefördert werden die Betriebsmittel- und Investitionskredite mit einer maximalen Laufzeit von sechs Jahren und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren sowie einer sechsjährigen Zinsbindung (mit vergünstigtem Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und den Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt). Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante gelten individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren. Dabei übernimmt die KfW die Konditionen des Finanzierungspartners.

Der KfW-Förderassistent

Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei uns, Ihrer Nospa. Mit dem KfW-Förderassistenten können Sie Ihren Antrag schon jetzt vorbereiten.

Zum Assistenten

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Ihr Firmenkundenberater beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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