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Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie

Am 1. November 2022 startete der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie. Wir klären, wen dieses Förderdarlehen in der aktuellen Energiekrise unterstützt.

Als Teil des von der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossenen Entlastungspaketes wurde in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) der IB.SH. Mittelstandssicherungsfonds Energie mit einem Volumen von 200 Mio. Euro konzipiert. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist eine unmittelbare Betroffenheit Ihres mittelständischen Unternehmens durch gestiegene Energiekosten (Eigenverbrauch) und daraus resultierende finanzielle Schwierigkeiten im Förderzeitraum 1.11.2022 bis 31.10.2023.

Alle Infos und Kriterien zum Mittelstandssicherungsfonds Energie …

… finden Sie auch auf der Website der IB.SH:

Mehr erfahren

Im Überblick:

Wesentliche Eckdaten des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie

  • Förderzeitraum: 1.11.2022 bis 31.10.2023.
  • Verwendungszeck: Deckung eines im Förderzeitraum durch unmittelbare Folgewirkung der gestiegenen Energiekosten bestehenden bzw. nachvollziehbar zu erwartenden Liquiditätsengpasses, der nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt ist bzw. wird. Es werden ausschließlich Betriebsmittel finanziert.
  • Darlehensbeträge: Mindestens 15.000 Euro bis maximal 750.000 Euro (bei Existenzgründungen in 2021 und im 1. Halbjahr 2022 bis max. 500.000 Euro), begrenzt auf max. 400 % der Energiekosten und max. 25 % des Gesamtumsatzes (beides bezogen auf schleswig-holsteinische Betriebsstätten und das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr).
  • Darlehenslaufzeit: 5 Jahre mit optionaler Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre.
  • Sollzinssatz: 5 Jahre fest zu dem zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der IB.SH jeweils gültigen Sollzinssatz (aktuell indikativ rund 3.70 % p.a.), Anschlussfinanzierung nach 5 Jahren zu dann geltenden Konditionen.
  • Tilgung: 2 Tilgungsfreijahre, anschließend monatliche Rückführung mit einem 10-jährigen Tilgungsprofil.
  • Besicherung: Ohne Sicherstellung durch den Darlehensnehmer.
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Wer wird gefördert?
Zu den Antragsberechtigten (Gründung bis 30.06.2022) gehören:

  • Gewerblich und freiberuflich tätige, haupterwerbliche, inländische Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
  • Natürliche Personen als Unternehmer gemäß §14 BGB und mit Gewerbeanmeldung im Haupterwerb
  • Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen, wenn diese wirtschaftlich tätig sind

Jetzt Mittelstandssicherungsfonds beantragen

Die Antragstellung zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie erfolgt ausschließlich über Ihre Hausbank, die zusätzlich 10 % (Basis Förderdarlehen der IB.SH) als separaten Finanzierungsbeitrag bereitstellen muss. Nehmen Sie also gleich Kontakt zu Ihrem Nospa-Firmenkundenbetreuer auf oder wenden Sie sich an unser Nospa BusinessCenter:

Nospa BusinessCenter
0461 1500-5555
bc(at)nospa.de

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