Am 1. November 2022 startete der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie. Wir klären, wen dieses Förderdarlehen in der aktuellen Energiekrise unterstützt.
Am 1. November 2022 startete der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie. Wir klären, wen dieses Förderdarlehen in der aktuellen Energiekrise unterstützt.
Als Teil des von der Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossenen Entlastungspaketes wurde in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) der IB.SH. Mittelstandssicherungsfonds Energie mit einem Volumen von 200 Mio. Euro konzipiert. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist eine unmittelbare Betroffenheit Ihres mittelständischen Unternehmens durch gestiegene Energiekosten (Eigenverbrauch) und daraus resultierende finanzielle Schwierigkeiten im Förderzeitraum 1.11.2022 bis 31.10.2023.
… finden Sie auch auf der Website der IB.SH:
Wer wird gefördert?
Zu den Antragsberechtigten (Gründung bis 30.06.2022) gehören:
Die Antragstellung zum IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie erfolgt ausschließlich über Ihre Hausbank, die zusätzlich 10 % (Basis Förderdarlehen der IB.SH) als separaten Finanzierungsbeitrag bereitstellen muss. Nehmen Sie also gleich Kontakt zu Ihrem Nospa-Firmenkundenbetreuer auf oder wenden Sie sich an unser Nospa BusinessCenter:
Nospa BusinessCenter
0461 1500-5555
bc(at)nospa.de
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