Weil's um mehr als Geld geht.
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Finanzierung

E-Fahrzeuge laden vor der eigenen Bürotür

Förderung für Unternehmen

Besonders in größeren Städten wie Flensburg oder Husum sind sie inzwischen weit verbreitet: Ladestationen für Elektroautos. Doch neben privaten PKW zeigt der Straßenverkehr in Schleswig-Holstein, dass auch immer mehr Unternehmen ihre Flotten auf E-Fahrzeuge umstellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Betriebe daher finanziell bei der Anschaffung eigener Ladestationen.

Die gesamte Fahrzeugflotte an öffentlichen Ladestationen aufzuladen, ist nicht nur mühsam, sondern auch zeitaufwändig. Der ADAC beispielsweise spricht beim BMW i3 von einer Ladezeit von 40 Minuten bis zu einem Ladestand von 80% – das jedoch nur bei einer Schnellladung mit 50 kW. Der durchschnittliche Ladevorgang kann also durchaus ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Elektrifiziert auf dem eigenen Gelände
Im Rahmen des Zuschussprogramms zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität unterstützt die KfW mit dem Zuschuss 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ Unternehmen und Kommunen finanziell. Der Zuschuss, den Sie für Ihren Betrieb hierbei erhalten können, liegt bei bis zu 900 € pro Ladepunkt. Genutzt werden darf dieser sowohl für das Aufladen von Firmenfahrzeugen als auch Privatfahrzeugen von Beschäftigten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Ladestation so installiert wird, dass sie nicht öffentlich zugänglich ist.

Nachhaltige Ideen umsetzen

Mit Nospa und KfW an Ihrer Seite für eine starke Wirtschaft in der Region: weil Zukunft und Nachhaltigkeit uns alle angehen. Und Innovationen in Digitalisierung, Energie und Umwelt umsetzbar sind.

Mehr erfahren

Der große Vorteil für Sie und Ihr Unternehmen: Firmenfahrzeuge, die tagsüber in Betrieb sind, können bequem über Nacht geladen werden. Das tägliche Suchen freier öffentlicher Ladepunkte entfällt und Sie unterstützen mit Ihrem Unternehmen aktiv die Infrastruktur für Elektromobilität in Schleswig-Holstein.

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Wer wird gefördert?
Einen Antrag auf den Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ können stellen:

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen

Kommunale Körperschaften können den Zuschuss 439 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ in Anspruch nehmen.

Sie führen ein Unternehmen im Norden Schleswig-Holsteins …

… und sind nicht sicher, ob Ihre Ladestation durch das KfW-Programm gefördert wird? Einen ersten Überblick über die geförderten Ladestationen bietet die KfW auf ihrer Website. Bei allen weiteren Fragen stehen Ihnen Ihr persönlicher Firmenkundenbetreuer und das Nospa-BusinessCenter gerne zur Seite.

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