Unsere Förderung

Nospa Kulturstiftung Schleswig-Flensburg

Infos & Antragstellung

Die Nospa Kulturstiftung Schleswig-Flensburg möchte Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde im Kreis Schleswig-Flensburg fördern. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen und Ausstellungen, die Herausgabe von Veröffentlichungen, der Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen so wie die Vergabe von Kunstpreisen und Stipendien.

Sie haben ein passendes Projekt? Dann stellen Sie gleich hier digital einen Antrag. Der Beirat der Stiftung entscheidet in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und im Herbst. 

Wichtig zu wissen

Damit Ihr Projekt gefördert werden kann, sollte es folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie als Antragsteller sind ein gemeinnütziger Verein oder eine andere Institution mit Sitz im Geschäftsgebiet der Nospa (steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts).
  • Ihr Projekt wird im Raum Schleswig-Flensburg realisiert.
  • Sie haben noch nicht mit der Umsetzung begonnen.
  • Sie erbringen eine gewisse Eigenleistung. Die Stiftung genehmigt in der Regel keine Vollfinanzierung aus Stiftungsmitteln. 

Ausschlusskriterien sind: 

  • Projekte außerhalb des Geschäftsgebietes
  • Einzelpersonenförderung
  • Reisekosten sowie Druckkosten für werbliche Produkte
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Doppelförderungen für den selben Förderzweck
  • Indirekte Förderung über Dritte
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
Das Logo der Kulturstiftung Schleswig-Flensburg zum Download
Ihre Ansprechpartnerin

Katrin Gentsch
Telefon: 0461 – 1500 6312
katrin.gentsch(at)nospa.de