Unsere Förderung

Nospa Jugend- und Sportstiftung Schleswig-Flensburg

Infos & Antragstellung

Die Nospa Jugend- und Sportstiftung Schleswig-Flensburg unterstützt Sie bei der Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendpflege und des Sports. Dazu gehören beispielsweise Anschaffungen für Ihren Sportverein oder Freizeitangebote für unsere Kleinen. 

Sie haben ein passendes Projekt? Dann stellen Sie gleich hier digital einen Antrag. Der Beirat der Stiftung entscheidet in der Regel zweimal im Jahr: im Frühjahr und im Herbst. 

Wichtig zu wissen

Damit Ihr Projekt gefördert werden kann, sollte es folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie als Antragsteller sind ein gemeinnütziger Verein oder eine andere Institution mit Sitz im Geschäftsgebiet der Nospa (steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts).
  • Ihr Projekt wird im Raum Schleswig-Flensburg realisiert.
  • Sie haben noch nicht mit der Umsetzung begonnen.
  • Sie erbringen eine gewisse Eigenleistung. Die Stiftung genehmigt in der Regel keine Vollfinanzierung aus Stiftungsmitteln. 

Ausschlusskriterien sind: 

  • Projekte außerhalb des Geschäftsgebietes
  • Einzelpersonenförderung
  • Reisekosten sowie Druckkosten für werbliche Produkte
  • Pflichtaufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Doppelförderungen für den selben Förderzweck
  • Indirekte Förderung über Dritte
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
Das Logo der Jugend- und Sportstiftung Schleswig-Flensburg zum Download
Ihre Ansprechpartnerin

Katrin Gentsch
Telefon: 0461 – 1500 6312
katrin.gentsch(at)nospa.de